Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese AGB gelten für Architekten- und Planungsleistungen der Alpha Planungsbüro GmbH sowie handwerkliche Leistungen der Friesen Gebäudeservice GbR (Viktor & Vladimiros Iliadis). Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Architektur-, Planungs- und Beratungsleistungen sowie ergänzende handwerkliche Leistungen zwischen der Alpha Planungsbüro GmbH bzw. Friesen Gebäudeservice GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Grundlage für Architektenleistungen ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung.

Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und führen zu einer Anpassung des Honorars.

§ 3 Honorar und Vergütung

Das Honorar wird auf Basis der HOAI berechnet oder im Einzelfall schriftlich vereinbart. Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien, Behördengebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 / 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus unvollständigen oder falschen Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche festgehalten wurden. Höhere Gewalt, behördliche Verzögerungen oder Mitwirkungsversäumnisse des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Planungsunterlagen, Entwürfe, Zeichnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Mit vollständiger Honorarzahlung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

§ 8 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Bielefeld.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.